Hilfe, mein Toaster brennt!

Hilfe, mein Toaster brennt!

Der europäische Verbraucher-Podcast

Transkript

Zurück zur Episode

00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge: "Hilfe, mein Toaster brennt!". Schön, dass Du wieder eingeschaltet hast. Heute haben Nina und ich eine abschließende Folge zu unserem Plüsch-Einhorn, was wir bestellt haben und was leider nie angekommen ist. Wir haben da eine Menge Geld für bezahlt. Haben alles Möglich gemacht. Wollten unser Geld zurückholen. Das hat alles nicht geklappt. Dafür haben wir uns heute Hilfe geholt und zwar die liebe Pauline. Die wird uns heute erklären, was wir noch für Möglichkeiten haben und wenn Du wissen willst, wie das ausgegangen ist, dann unbedingt dran bleiben.

00:00:25: Intro-Musik

00:00:35: Hallo, Pauline.

00:00:37: Hallo.

00:00:38: Cool, dass du heute mit dabei bist.

00:01:26: Ja, danke.

00:00:41: Ich hab auch gesehen, der Jingle hat die sehr gut gut gefallen. Du warst im Beat mit dabei.

00:00:43: Ja, ich liebe den.

00:00:47: Pauline ist Juristin bei uns hier im EVZ, dem Europäischen Verbraucherzentrzum. Meistens haben wir hier ja Juristen von uns zu Gast. Wenn Jonas und ich alleine nicht weiterkommen. Das ist heute mal wieder so ein Fall.

00:01:00: Ich habe es eingangs gesagt: Wir haben ein Einhorn bestellt. Und es ist nicht angekommen.

00:01:04: Es ging los in der Folge: "Hilfe, meine Kuscheldecke stinkt!"

00:01:08: (lacht)

00:01:09: Da ging es um das Thema Dropshipping. Was das ist, das erfährst Du also in dieser Folge. Wir haben bei einem Shop bestellt, wo wir davon ausgehen, dass er Dropshipping macht. Das ist quasi, der hat die Ware gar nicht auf Lager.

00:01:22: Und bestellt die irgendwo anders.

00:01:24: Genau! Und ja, wir wollten mal gucken, wie das läuft so in der Realität, weil wir dann schon gehört haben von Verbrauchern, dass die Qualität oft nicht so gut ist von den Produkten. Und, dass es sehr lange Lieferzeiten geben kann. Ich habe am 10. Juni 2021, ich habe gerade eben nochmal nachgeschaut, da habe ich bestellt.

00:01:47: 40 Euro hat uns das gekostet. In UK (Anm. der Redaktion: Großbritannien) haben wir bestellt.

00:01:50: Jetzt ist Januar 2022 und wir haben es immer noch nicht bekommen. Schon ein bisschen traurig. Also es sollte ein Plüsch-Einhorn sein, das rosa ist und Licht macht. Kurios war auch noch, dass aus irgendeinem Grund, mir ein paar Cent mehr als der Endbetrag auf meiner Bestellbestätigung abgezogen wurde auf meinem Konto. Was wir bis heute nicht wissen, warum. Also wir haben da auch hingeschrieben natürlich und mehrmals nachgefragt: "Wo ist eigentlich das Einhorn?" und "Warum wurde mir da eigentlich mehr abgezogen?" und die haben uns nie geantwortet.

00:02:23: Und deswegen haben wir uns Pauline geholt, weil wir haben uns gesagt: "Pauline, was können wir tun?"

00:02:29: Das ist ein Fall für Dich (lacht)!

00:02:32: Wir haben 40 Euro ausgegeben. Wir haben leider nichts bekommen. Wir haben unser Chargeback-Verfahren, also, dass Du den Betrag von deiner Kreditkarte zurückbuchen lassen kannst, haben wir verstreichen lassen die Frist.

00:02:42: Ja, das haben wir irgendwie verpennt. Die Bank hatte ich mal angefragt

00:02:46: Aber da war es schon zu spät. Wir haben jetzt nicht unbedingt Lust vor Gericht zu gehen wegen 40 Euro. Was kann ich da tun?

00:02:50: Aber ich will mein Einhorn!

00:02:53: Also das Einhorn,... ich denke da stehen die Chancen sehr sehr schlecht, dass noch ankommen soll. Man könnte natürlich auch noch darauf bestehen, aber es sieht schlecht aus. Also darauf zu bestehen könnte ziemlich schwierig werden. Allerdings auch das Geld zurückzubekommen sieht auch nicht ganz so einfach aus.

00:03:15: Neeeeeeeein.

00:03:16: Dann schuldet mir Nina 20 Euro.

00:03:17: Mist! Auch noch...

00:03:20: Weil ihr ja nach dem Brexit nicht nur gekauft habt, sondern der auch nich dazwischen gekommen ist.

00:03:27: Laut Webseite sitzt der Shop nämlich in UK.

00:03:30: Ja, und da das durchzusetzen ist recht schwierig inzwischen. Das war vorher einfacher. Natürlich bleibt euch noch immer der Weg über das EVZ, also über uns.

00:03:42: Ein bisschen Eigenwerbung schadet nie (lacht).

00:03:44: Ja, in dem Fall ist es tatsächlich in vielen Fällen, wenn es um Großbritannien geht, eine gute Möglichkeit oder eine der wenigen, die noch bleiben. Da auch die, wenn man doch vor Gericht gehen wollte, da die europäischen Verfahren nicht mehr gehen. Das Chargeback hätte ich euch empfohlen, aber das war leider schon zu spät.

00:04:04: Wir verlinken euch trotzdem nochmal den Artikel, wie das genau funktioniert das Chargeback. Wie ich da was zurückbuchen kann und in welchen Fällen. Und wenn Du da schnell bist, kann das auch echt funktionieren und eine super Lösung sein.

00:04:14: Da muss man nämlich schnell sein. Das ist ganz wichtig. Ja, ansonsten würde ich, wenn ich so einen Fall auf dem Tisch habe, als erstes auch noch an einen möglichen Betrugsversuch denken. Dass vielleicht da jemand etwas verkauft und das stimmt alles gar nicht. Der hat vielleicht diese Dinge gar nicht und behauptet, er kann euch das verkaufen. Und ja, am Ende steht ihr ohne alles da und habt nur das Geld bezahlt. Da bleibt natürlich immer nur der Weg zur Polizei, wenn man das vermutet. Auch wenn das relativ aussichtslos sein kann. Das kann aber auch sehr wichtig für das Chargeback sein manchmal.

00:04:47: Also braucht man da einen Nachweis, dass da irgendwie was betrügerisches oder irgendwie was nicht ganz funktioniert hat?

00:04:53: Das kann sein, ja.

00:04:55: Ok. Das wusste ich nicht

00:04:56: Nicht immer, aber ist möglich. Kommt immer auf die Fallkonstelation an. Worum geht es genau. In so einem Fall könnte das schon sein.

00:05:05: Was könnten wir jetzt konkret so in unserem Fall jetzt machen? Ich meine, wir haben alles versucht und du hattest vorhin gemeint als UK (Anm. der Redaktion: Großbritannien) noch in der EU war, wäre es einfacher gegangen. Was bedeutet das?

00:05:15: Das vielleicht auch Schlichtungsverfahren möglich gewesen wären, die jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen, weil vieles auch an die EU gebunden war, dass das Verbraucher aus der EU sind.

00:05:27: Zum Thema "Schlichtung" haben wir übrigens auch schon mal Folgen gemacht. Da kannst Du dann auch nochmal nachhören, was das genau ist und wie das funktioniert.

00:05:34: Also das wäre auch eine häufig kostenfreie Möglichkeit, irgendwas durchzusetzen oder Druck auszuüben auf den Unternehmer. Also in eurem Fall: Dadurch, dass der Brexit schon durch ist, würde ich nur noch auf die gerichtlichen Möglichkeiten gehen und eben das EVZ in eurem Fall.

00:05:55: Jetzt sagst du, gerichtlich. Ich stelle mir da vor, du brauchst wahrscheinlich einen Anwalt? Ich denke die wenigsten können sich selbst vor Gericht vertreten. Steht das im Verhältnis? Ich meine wir haben jetzt 40 Euro ausgegeben und dann auf der anderen Seite die Anwaltskosten?

00:06:07: Also ich muss da jetzt ganz ehrlich sagen, ich würde da wahrscheinlich nicht mal auf die Idee kommen. Also ich würde es für mich verbuchen unter: Echt blöd gelaufen. 40 Euro verloren halt, ne?!

00:06:16: Es ist tatsächlich aus meiner Sicht auch so, dass man da natürlich abwägen muss: Ist mir das jetzt wert, da nochmal Geld reinzustecken? Wie sagt mein Kollege immer so gern: Gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen.

00:06:32: Welcher Kollege von uns sagt so was?

00:06:34: Das sagt der André! (lacht) Muss man sich echt gut überlegen. Natürlich vor Gericht, wenn man dann Recht bekommt, dann ist das in den meisten Fällen so, dass auch Anwaltskosten wieder zurückgezahlt werden müssten.

00:06:45: Aber Du musst ja trotzdem erst in Vorleistung gehen.

00:06:48: Dafür muss man aber erstmal Recht bekommen. Und dann muss man aucht die...

00:06:53: Die Zeit vielleicht auch mitrbingen? Weil so ein Gerichtsverfahren kann ja, also bis es mal dazu kommt vergeht ja auch nochmal ein bisschen Zeit.

00:06:59: Es dauert sehr, sehr lange und es kann ja auch immer sein, dass das Unternehmen vielleicht Pleite geht in der Zwischenzeit oder bereits Pleite ist. Und auch dann kriegt man das Geld einfach nicht wieder. Auch wenn man einen Anspruch darauf hat, aber wo nichts ist kann man auch nichts holen.

00:07:15: Ah, ich glaube, dass würde ich tatsächlich nur machen, wenn ich so aus Prinzip da was durchsetzen möchte. Oder wenn ich einfach überzeugt davon bin, dass das eine unfaire Sache ist, die hier passiert. Aber für den Wert sonst auf gar keinen Fall für 40 Euro.

00:07:31: Also in manchen Branchen gibt es auch Aufsichtsbehörden, die Unternehmen überwachen in gewisser Weise. Und wenn da gehäuft Probleme auftreten, dann auch tätig werden. Bußgelder verhängen beispielsweise, wenn Unternehmen häufig Gesetze missachten und einfach nicht ausführen.

00:07:50: Kann ich das aktiv melden, wenn ich da so einen Verdacht habe oder denke, da sollte mal jemandem auf die Finger geklopft werden?

00:07:58: Das geht, aber wie gesagt, in bestimmten Branchen, zum Beispiel jetzt bei euerm Einhorn habe ich keine gefunden.

00:08:06: Die Einhorn-Plüsch-Branche (lacht).

00:08:08: Also Online-Handel oder sowas so eine Branche, da eine Aufsichtsbehörde zu finden, ist mir nicht gelungen.

00:08:14: Aber da gibt es doch auch eine Seite von so einer österreichischen Firma: Watch-List Internet glaube ich? Die machen doch relativ, die monitoren betrügerische Shops und aktualisieren das auch immer regelmäßig.

00:08:26: Sowas kann man natürlich auch machen, aber all das hilft eher in Zukunft andere Verbraucher in Zukunft zu warnen. Auch die Aufsichtsbehörden setzen nicht Deinen Anspruch durch. Also die sagen nicht: Hey, Nina hat ein Einhorn bestellt und möchte ihr Geld zurück, weil sie es nie bekommen hat. Sondern die sagen: Hey, Unternehmen! Du hast nicht die Gesetze beachtet und hier, bezahle ein Bußgeld. Aber das Bußgeld geht ja auch nicht an Nina, sondern das geht an den Staat. Und das soll ja nur Druck ausüben, dass die Unternehmen dann in Zukunft das umsetzen.

00:09:06: Wenn wir schon beim Warnen sind, es ist tatsächlich noch was, das ich machen würde. Dass ich mich erkundige, ob andere User ähnliche Erfahrungen gemacht haben mit dem Shop. Und, dass ich dann vielleicht auch darunter kommentiere und meinen Fall beschreibe in der Hoffnung, dass ich anderen Kommentaren à la TrustPilot, dass ich aus den anderen Kommentaren irgendwie eine Lösung für mich rausfiltern kann. Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee. Das und das gemacht, so und so eine E-Mail geschrieben oder so und dann hat das geklappt.

00:09:36: Also das bleibt dann eigentlich nur noch und dann kann man das als Lehrgeld verbuchen. Es ist sehr sehr schade, aber häufig ist das so. Leider ist diese Spanne von Geld, die die Leute bereit sind aufzuwenden für ein Gerichtsverfahren zum Beispiel oder für einen Anwalt. Da gibt es eine große Differenz ab welcher Schwelle man das überhaupt macht. Also ab welcher Schwelle bin ich bereit einen Anwalt einzuschalten oder vor Gericht zu ziehen. Das ist bei 40 Euro in der Regel nicht der Fall.

00:10:09: Mhm, aber Du hattest jetzt vorhin noch gesagt, wenn UK (Anm. der Redaktion: Großbritannien) in der EU drinnen wäre, hätte man noch die Möglichkeit von zwei Verfahren oder irgendwie hattest du was gesagt. Also wie ist das jetzt, wenn ich jetzt zum Beispiel bei einem italienischen Mode-Shop was gekauft habe, da hat irgendwie was nicht geklappt. Was hätte ich dann in dem Fall machen können? Oder wenn wir jetzt das Einhorn bei einem italienischen Shop gekauft hätte?

00:10:27: Da kann man ein europäisches Verfahren einleiten. Entweder ein Mahnverfahren oder ein sogenanntes Verfahren für geringfügige Forderungen. Das soll einfach nur bedeuten, dass das eine Deckelung gibt. Das kann nicht mehr als 5.000 Euro sein, die man da einfordert. Geringfügig ist also schon mal relativ (lacht). Und diese Verfahren, abhängig vom Land, wo man klagen muss, können sogar kostenlos sein. Ich weiß in Spanien zum Beispiel sind diese Verfahren kostenlos. Ich glaube in Frankreich auch.

00:11:03: Muss ich immer im Land klagen, wo der Shop sitzt? Ist das die Regel?

00:11:08: Das ist eine Regel, die fast immer gilt. Man kann manchmal aber auch noch woanders klagen. Das kommt sehr auf den Fall an und ist sehr spezifisch. Muss man sich den Fall angucken. Das kann man gar nicht so pauschal sagen, dann und dann geht das immer, sondern ganz genau gucken. Es ist in aller Regel so, dass man auf jeden Fall in dem Land des Unternehmers klagen kann.

00:11:34: Also es muss immer grenzüberschreitend sein bei diesen Verfahren?

00:11:37: Genau! Bei diesen Verfahren muss es immer ein grenzüberschreitender Fall sein innerhalb der EU. Wobei auch, aufgepasst, Dänemark da nicht dabei ist.

00:11:48: (lacht)

00:11:50: Also wer jetzt denkt, sein Ferienhaus da gab es ein Problem. Da ist es nicht so einfach.

00:11:56: Ok.

00:11:57: Wie diese Verfahren im Einzelnen ablaufen das verlinken wir euch auch nochmal. Wir haben uns dagegen entschieden das in so einem Audioformat komplett aufzuschlüsseln, was man da Schritt für Schritt tun muss. Das würde jetzt glaube ich einfach den Rahmen sprengen. Das kannst Du aber dort nachlesen. Zusammengefasst heißen diese Verfahren: vereinfachte Gerichtsverfahren. Aber sind die wirklich so einfach, Pauline, weil klingt trotzdem kompliziert.

00:12:19: Ja. Klagen ist nie einfach (lacht), weder in Deutschland selbst. Selbst wenn man jetzt einen Fall hat, wo man sagt, ich könnte sogar in Deutschland klagen. Auch das wäre nicht unbedingt einfach.

00:12:32: Braucht man dafür einen Anwalt? Für diese Verfahren?

00:12:34: Nein, also grundsätzlich ist das so, dass Du da keinen Anwalt brauchst. Man kann einen nehmen, braucht man aber nicht. Die Sache ist die, vereinfacht heißt: Klar, im Ausland klagen ist aber noch schwieriger als in Deutschland. Normalerweise.

00:12:52: Wegen den Sprachbarrieren?

00:12:54: Sprachbarrieren, auch die Verfahren können komplett anders sein. Wo muss ich da hin? Das weiß man meistens nicht. Und diese Verfahren sorgen dafür, dass man ein Formular hat und trotz allem muss man das in der Landessprache ausfüllen. Also wenn ich jetzt in Spanien klagen möchte, muss ich das auf Spanisch ausfüllen.

00:13:12: Nichts leichter als das. Was heißt Einhorn auf Spanisch? Das weißt Du bestimmt, Pauline.

00:13:16: Unicornio (lacht).

00:13:19: Hätten wir auch drauf kommen können (lacht).

00:13:20: (lacht).

00:13:20: Pauline (lacht).

00:13:24: Wenn man jetzt nicht zufällig wie Du Spanisch spricht, dann wird das schon relativ schwierig denke ich mal.

00:13:29: Es ist aber immer noch einfacher als wenn man eine normale Klage in Spanien machen müsste, weil man sich ja die Formulare, die auf allen EU-Sprachen vorhanden sind, einfach nebeneinander legen kann und zumindest solche Sachen, Name, Anschrift etc. kann ich einfach abgleichen und das sieht genauso aus. Es ist nur übersetzt und das Einzige, was ich vielleicht ein bisschen genauer schauen muss, ob da jemanden kennt, der die Sprache spricht. Oder, ob man einen Übersetzer benutzt. Sei es online oder einen richtigen Übersetzer, der das gelernt hat. Ist der Teil, wo man erklären muss, was ist eben passiert. Ansonsten ist das Verfahren eben auch deshalb vereinfacht, weil man nicht vor Ort sein muss unbedingt. Es ist größtenteils ein schriftliches Verfahren.

00:14:16: Ok. Und wenn es dann zur Verhandlung kommt, findet die dann online statt oder?!

00:14:21: Grundsätzlich soll es keine Verhandlung geben.

00:14:23: Es soll gar keine Verhandlung geben, ok.

00:14:25: Ja, deswegen ist das auch nur für eben diese Fälle, wo eben keine so große Summe verhältnismäßig da ist. Und wo man das so vielleicht regeln kann. Es soll alles auf Papier geregelt werden.

00:14:35: Ah, das wird auf Papier alles geregelt?

00:14:38: Es soll alles auf Papier geregelt werden.

00:14:41: Aber das bezieht sich jetzt nicht nur auf Einkaufen. Also es geht jetzt nicht nur darum, dass man jetzt nur mit einem Online-Shop Probleme hat, sondern auch bei Reisen.

00:14:46: Genau.

00:14:47: Kannst du ja auch diese Small-Claim oder das EU-Mahnverfahren einleiten?

00:14:50: Genau. Das geht bei allen Ansprüchen. Da gibt es eigentlich keine Begrenzung. Beim Mahnverfahren muss man aufpassen, da geht es nur bei Geldforderungen. Ansonsten gibt's da bei dem Small-Claim-Verfahren, dem sogenannten Verfahren für geringfügige Forderungen, keine Einschränkung. Also Schadensersatzforderung, Online-Shop ein Problem ist aufgetreten oder mein Händler repariert meine Ware nicht obwohl ich einen Anspruch darauf habe, weil die kaputt gegangen ist.

00:15:20: Wenn ich jetzt aber nicht vor Gericht gehen will, aber es auch nicht einfach auf mir sitzen lassen will, dann kann man sich natürlich auch an uns, an das EVZ wenden. Und dann würde der Fall ja vielleicht sogar genau bei dir, Pauline, landen, wenn uns jemand schreibt mit so einem Einhornfall oder ähnlichem. Kannst Du uns nochmal erklären, wann man sich an uns wenden und wie würdest Du jetzt umgehen mit so einem Fall?

00:15:45: An uns kann man sich immer dann wenden, wenn es ein grenzüberschreitender Fall ist. Wenn Du Dir als Verbraucher etwas gekauft hast oder eine Reise gebucht hast bei einem Händler, der im EU-Ausland sitzt. Also in einem anderen EU-Land oder Norwegen oder Island oder im Moment auch noch Großbritannien.

00:16:04: Genau. Also das heißt, deswegen könnte ich mit meinem Einhornfall jetzt

00:16:07: Genau, könntest Du jetzt zu uns kommen und wir könnten uns das anschauen. Wir würden dann von Dir haben wollen eine Erklärung, was passiert ist und Unterlagen dazu.

00:16:19: Also die Rechnung denke ich mal.

00:16:20: Richtig. Bestellbestätigung. Was hast Du schon unternommen. Also auch Deine Mails an den Unternehmer sind ganz wichtig, weil das EVZ kann nur dann tätig werden, wenn Ihr das schon versucht habt vorher selbst zu lösen. Und abgesehen vom EVZ könnte man bei einem anderen EU-Land, wenn es jetzt nicht Großbritannien ist, auch noch überlegen, ob es noch eine Schlichtungsstelle gibt. Also in anderen EU-Ländern eine Schlichtungsstelle einzuschalten. Das kann man immer auch überlegen.

00:16:52: Wir haben da so ein Online-Formular auf unserer Webseite, da kann man sein Fall eben beschreiben und, wie du eben meintest, die Dokumente hochladen. Und sagen wir mal der landet jetzt bei Dir auf dem Schreibtisch, wie würdest Du da jetzt herangehen?

00:17:07: Ja, also ich würde mir erstmal alle Dokumente anschauen. Auch die Beschreibung, was passiert ist. Wenn ich Fragen habe, stelle ich meine Rückfrage an den Verbraucher und dann würde ich den Fall an das jeweilige EVZ in dem Land des Händlers schicken. Dieses EVZ würde dann sich das auch nochmal alles angucken und prüfen und gucken, ob da ein Anspruch besteht. Manchmal kann das nämlich anders sein.

00:17:35: Weil die das Recht aus dem Land besser kennen.

00:17:36: Richtig.

00:17:37: Weil die, die Sprache verstehen. Mit dem Händler kommunizieren können, besser als vielleicht wir das könnten.

00:17:41: Richtig. Dann würden die, wenn alles in Ordnung ist, den Unternehmer kontaktieren. Und im besten Fall kommen wir dann zu einer Lösung für den Verbraucher.

00:17:51: Hey, alles klar. Ich füll das sofort aus (lacht). Das ist übrigens kostenlos.

00:17:59: Ja. Viele Schlichtungsverfahren sind auch kostenlos. Nicht alle, aber viele. Und auch wenn man sich erst für die eine oder die andere Methode oder erst für das EVZ beispielsweise entscheidet. Das ist die gängigere Variante, kann man hinterher immer noch sich an eine Schlichtungsstelle wenden, wenn das Ergebnis nicht gut war.

00:18:20: Auf meine letzten Mails hat ja das Unternehmen, wir haben den Namen ja auch schon mal gesagt. Also kann ich's jetzt auch nochmal sagen: Schnappi Deal heißt das Unternehmen. Da haben die ja überhaupt nicht darauf reagiert und haben sich tot gestellt. Was würdest Du denn da anders machen als ich, weil die würden Dir ja dann vielleicht auch nicht antworten?

00:18:37: Manchmal hilft das, wenn einfach schon drüber steht Europäisches Verbraucherzentrum oder das eben unterschrieben wird von jemandem, der dann auch seine Funktion darstellt als Jurist. Und auch in der Landessprache die dann kontaktiert als wenn man in seiner eigenen Sprache hinschreibt. Das kann durchaus einen Unterschied ausmachen.

00:19:01: War auch eine Frage, die wir uns gestellt haben, ne Jonas? Der Shop war komplett auf Deutsch. Und deswegen haben wir jetzt natürlicherweise also die erste Mail auf Deutsch geschrieben.

00:19:10: Und dann haben wir es aber auch zweisprachig extra gemacht.

00:19:13: Die zweite Mail war dann zweisprachig, weil wir uns dachten, dann kann einfach niemand behaupten, er hätte das nicht verstanden.

00:19:18: Manchmal ist der Kundenservice ja auch gar nicht in der Sprache vorhanden. Die haben zwar jemanden bezahlt, die Webseite zu übersetzen und auch die Bestellbestätigung entsprechend in der Sprache zu gestalten, aber der Kundenservice spricht nur sehr sehr schlecht deutsch.

00:19:21: Wenn's nur daran liegt finde ich es aber auch krass eine Mail einfach so zu ignorieren, nur weil ich die Sprache nicht verstehe (lacht). Aber wir vermuten, das Problem liegt etwas tiefer.

00:19:25: Ich denke in dem Fall liegt es nicht daran, dass man euch nicht versteht, sondern das man euch nicht verstehen will oder nichts weiter wissen will davon.

00:19:51: Und Juliane, die auch schon mal hier im Podcast war, und auch eine Kollegin von uns, die hatte auch schon mal einen Fall mit diesem Unternehmen. Und da kam die Decke, also das war eben die Folge: "Hilfe, meine Kuscheldecke stinkt!", die kam zwar stinkend an, aber sie kam an. Auch zu spät, aber sie kam an. Das hätte ich eigentlich immer gehofft, dass das noch kommt.

00:20:10: Schade. Ich hatte auch immer...ich war gespannt. Ich hab's immer verfolgt eure Podcasts und hab mich immer gefragt, was ist aus dem Einhorn geworden.

00:20:20: Und ich setze jetzt auch so ein bisschen auf Murphy's Law, weil jetzt wo wir es ja gerade so abschließen, wette ich, dass morgen das Paket dabei ist. Hoffentlich.

00:20:29: Wir drücken die Daumen (lacht).

00:20:30: Das heißt, ich schicke jetzt Dir nochmal meinen Fall, Pauline. Aber wenn Du da nix machen kannst, dann

00:20:38: Dann ist's vorbei (lacht).

00:20:41: Ok, wir müssen jetzt noch einen fröhlicheres Ende finden (lacht).

00:20:43: (lacht). Ihr könnt ja noch ein..., wie sagt man zu diesem Croudfunding (lacht).

00:20:50: Ah, stimmt. Das ist ja eine richtig gute Idee. Spendet uns 40 Euro.

00:20:54: (lacht).

00:20:55: Damit wir nochmal versuchen noch ein Einhorn zu kaufen.

00:20:59: Auf einem anderen Shop (lacht).

00:21:00: Ja, auf einem anderen Shop. Es wäre eigentlich unser Studio-Maskottchen geworden. Studiomaskottchen oder Büro-Maskottchen. Eins von beiden.

00:21:08: Naja, das war der Test.

00:21:10: Wir hoffen, dass Dir diese ganzen Möglichkeiten, die Du hast, dass wir Dir da neue vorstellen konnten und die Du vielleicht noch nicht kanntest. Und, dass die Dir vielleicht sogar weiterhelfen, wenn Du auch so einen Fall hast wie wir. Und ja, jetzt weiß ich nicht mehr, wo ich damit hin wollte (lacht).

00:21:27: (lacht).

00:21:28: Du wolltest den schönen Abschluss machen und sagen: "Bitte teile doch diese Folge. Wenn Du jemanden kennst, der Probleme hatte oder wenn Du vielleicht selbst schon mal Probleme hattest. Probleme, Streitigkeiten mit einem Unternehmen hattest, dann...

00:21:42: Pauline hört sich jede Art von Problemen....NEIN (lacht).

00:21:44: (lacht).

00:21:44: Pauline (lacht).

00:21:46: Oh je, das musst Du rausschneiden (lacht).

00:21:47: Bitte nicht (lacht).

00:21:49: In diesem Sinne. Vielen Dank für's Zuhören und bis zum nächsten Mal.

00:21:51: Und danke an Pauline.

00:21:52: Ja, stimmt. Danke an Pauline.

00:21:53: Gerne (lacht).

Über diesen Podcast

Bist Du schon mal verreist? 🏝️ Hast Du schon mal etwas eingekauft? 👕

Ich vermute ganz stark ja. Und mache für Dich diesen Podcast!

Was tun, wenn mein frisch gekaufter Toaster kaputt geht? 😱
Wenn die Online-Bestellung nie ankommt? 📦
Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Zug ausfällt? 🚉

Ich bin Nina und ich erkläre Dir Deine Rechte einfach & verständlich.

"Hilfe, mein Toaster brennt!" ist ein Podcast des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

von und mit Nina Zeindlmeier

Abonnieren

Follow us