#28 Hilfe, wir haben unser Einhorn aufgegeben!
Vor sage und schreibe 7 Monaten haben Nina & Jonas den Selbsttest gemacht: Sie haben in einem Online-Shop, der vermutlich Dropshipping betreibt, ein rosa Plüsch-Einhorn bestellt. 🦄
Wie alles begann, kannst Du in der Folge "#08 Hilfe, meine Kuscheldecke stinkt!" nachhören. 🎧
Traurigerweise ist das Einhorni immer noch nicht angekommen. Und wird es vermutlich auch nicht mehr. RIP Einhorn 🦄😢. Die rund 40 investierten Euro sind futsch.
Was kann man da jetzt noch tun?
Für ein Chargeback (die Möglichkeit, eine Kreditkarten-Zahlung rückgängig zu machen) ist es in unserem Fall zu spät. 🤦💳
Aber wegen 40 Euro vor Gericht gehen?
Unsere Juristin Pauline erklärt in der Folge, dass das manchmal sogar Sinn machen kann. In Europa gibt es sogenannte vereinfachte Gerichtsverfahren, für die man meist nicht einmal einen Anwalt braucht. Der Rechtsstreit wird rein auf Papier ausgefochten. 🤺
Außerdem gibt es Stellen wie uns, das Europäische Verbraucherzentrum, das kostenlos hilft. I know, Eigenlob stinkt. Aber isso. 🙌
Eine weitere Option ist Verbraucherschlichtung.
Du möchtest uns Ideen, Kritik, Anregungen zukommen lassen? Gerne an podcast@evz.de 💌
- Wie alles begann: Unsere Podcast-Folge "#08 Hilfe, meine Kuscheldecke stinkt!" 🎧
- Chargeback: So kannst Du Kreditkarten-Zahlungen in vielen Fällen rückgängig machen 💳
- Was ist Schlichtung? Das erfährst Du in unserer Folge "#18 Hilfe, mein Espressokocher tanzt Breakdance!" 🎧
- Das Europäische Verfahren für geringfüge Forderungen ⚖️
- Das EU-Mahnverfahren: Europäischer Zahlungsbefehl ⚖️
- Kostenlose Hilfe durch uns, das Europäische Verbraucherzentrum: Pauline und ihre Kolleg:innen schauen sich Deinen Fall gerne an! 👍
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