Der europäische Verbraucher-Podcast
00:00:00: Herzlich willkommen zur allerersten Folge von "Hilfe, mein Toaster brennt!" im neuen Jahr, im Jahr 2022, yeahy. Der Jonas ist wieder mit dabei. Hallo, Jonas!
00:00:10: Huhu!
00:00:10: Und heute haben wir auch noch einen Gast, den wir euch gleich vorstellen. Heute geht es bei uns um das Thema: Second-Hand im Netz verkaufen. Vielleicht hast du ja ein paar Sachen, die du auf Vinted gestellt hast, Kleidung. Oder Elektrogeräte oder andere Sachen auf sowas wie Ebay Kleinanzeigen. Wir wollen euch da ein paar Tipps geben. Ja, wann gilt das eigentlich als Privatverkauf? Wann ist es schon gewerblich? Was ändert sich dadurch? Bin ich da jetzt eigentlich komplett dafür verantwortlich? Was ist denn, wenn ich was verschicke und das kommt gar nicht beim Käufer an. Ist das dann meine Schuld? Und streicht die Plattform immer eine Gebühr ein zum Beispiel und ich bekomm gar nicht den ganzen Betrag. Darum geht's heute. Viel Spaß in dieser Folge.
00:00:50: Intro-Musik
00:01:06: Hallöchen auch von mit noch ein schönes 2022! Vielleicht auch nochmal kurz vorweg: Sorry, dass wir so lange im Winterschlaf waren. Wir hatten ein bisschen technische Probleme. Wir haben eigentlich was vorproduziert gehabt, aber irgendwie hat das nicht ganz so geklappt, Nina, ne? Leider.
00:01:20: Ne es war ein bisschen so ein Fail.
00:01:23: Ja und vielleicht auch noch ein Hallo an unseren Gast, den Patrick.
00:01:26: Hallo!
00:01:27: Du warst ja schonmal bei uns in der Folge, wo es um das Thema mit Kreditkartenzahlung ging. Heute geht's wieder um das Thema kaufen. Nina hat's schon gesagt gehabt.
00:01:37: Verkaufen, bitte!
00:01:38: Ja aber du kannst es ja auch, ja. Gebrauchte Sachen kaufen. Ähm genau. Sowas wie Ebay Kleinanzeigen, Vinted, du hattest es ja angesprochen, Nina. Worauf muss ich jetzt achten, wenn ich privat etwas verkaufe. Da bist du ja unser heutiger Experte. Was würdest du denn raten, wenn du so eine Gebrauchtware über so eine Plattform verkaufen wollen würdest.
00:01:57: Na ja, zunächst einmal brauche ich was, was ich loswerden will. Und sind Online-Plattformen überhaupt das richtige Medium, um meine Sachen jetzt hier zu verkaufen. Also was habe ich erstmal so im Keller gefunden? Hat da jemand Interesse daran? Ist es mir den Aufwand jetzt wert, das Ganze zu machen. Natürlich spielen da auch rein rechtliche Fragen wie, wenn ich jetzt viel auf einmal verkaufe oder vielleicht doch einen ordentlichen Schnitt damit mache, ob ich dann vielleiht als gewerblicher Kunde gewertet werde. Was ich da beachten muss.
00:02:25: Hier haben wir jetzt auch schon einige Themen hier zusammen. Du meintest: Lohnt sich das überhaupt, das weiterzuverkaufen? Wie finde ich das raus?
00:02:36: Wenn das Ganze jetzt einen Wert von 20 Euro neu hatte, dann hat das jetzt vielleicht gebraucht einen Wert von 5. Lohnt es sich da überhaupt, da diese ganze Arbeit reinzustecken? Oder anderes Beispiel: Es ist was Großes und Sperriges. Ich hab so einen alten Kirschholz-Schrank irgendwo im Keller stehen, den ich loswerden will. Der vielleicht auch einiges wert ist oder mal wert war. Wie kriege ich den überhaupt zum Interessenten hin. Dan natürlich auch die rechtlichen Fragen, die da mitreinspielen. Wie darf ich mein Angebot da überhaupt gestalten? Was darf ich überhaupt verkaufen?
00:03:03: Das wäre jetzt auch meine Frage gewesen. Was darf ich denn überhaupt alles verkaufen? Kann ich irgendwie meine Fußball-Trikots, meine Schmucksammlung, keine Ahnung, kann ich meine getragene Badehose verkaufen? Gibt's da irgendwie eine Grenze? Oder gibt's bestimme Artikel, die man einfach nicht verkaufen darf?
00:03:19: Also das klassische Beispiel ist natürlich irgendwelche Waffen, die man geerbt hat, die auf dem Speicher liegen. Oder generell illegale Sachen, die man nicht verkaufen darf. Also Medikamente, Drogen usw. Das sollte natürlich jedem klar sein, das darf man nicht verkaufen. Dann gibt's auch Sachen wie Pelze oder Tropenhölzer, die einfach nicht gehandelt werden dürfen. Auch nicht, wenn man das legal erworben hat.
00:03:42: Und wie ist das jetzt, wenn ich zum Beispiel ein Veranstaltungsticket gekauft hab und mir sag: Ist jetzt vielleicht doch nicht so mein Ding oder ich hab keine Zeit. Kann ich das dann verkaufen, Konzerttickets, Fußballtickets?
00:03:51: Das ist so ein Graubereich. Bei Tickets ist es so eine Sache. Das kann verboten sein. Kann aber auch erlaubt sein. Um dem Ganzen vorbeiweg zu greifen, ist es bei den meisten Plattformen vorne herein ausgeschlossen. Eben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn man diese Plattform nutzen will, dass man solche Artikel dort nicht verkaufen soll bzw. gar nicht darf.
00:04:09: Du hast es vorhin schon ein bisschen angedeutet. Ich hab mir immer gedacht: Solange ich auf so einer Plattform unterwegs bin, wie eben Ebay Kleinanzeigen, dieser Amazon Marketplace, Vinted, wie auch immer, ist es ein Privatverkauf. Aber es kann auch sein, dass ich da ins Gewerbliche rutsche ohne es zu merken, oder? Also worauf muss ich da achten?
00:04:29: Also es ist ja so, dass man als gewerblicher Verkäufer wie mehr beachten muss als eine Privatperson. Man muss da dann im Zweifel für die Gewährleistung einstehen. Man haftet für den Versand zum Verkäufer hin. Und deswegen gibt es natürlich auch einige schwarze Schafe, sage ich mal, die sagen: Wir verkaufen die ganzen Sachen nur privat.
00:04:46: Darf ich zur einhaken: Du hast gesagt, man haftet für die Gewährleistung. Was heißt das genau?
00:04:50: Wenn man jetzt eine Sache als Händler verkauft, dann hat man dafür einzustehen, dass auch diese Sache frei von Mängeln ist. Das gilt auch für gebrauchte Sachen, wovon wir ja meistens jetzt hier reden, wenn man privat was weiterverkauft.
00:05:02: Das heißt, wenn ich im Laden oder online was kaufe und das geht dann kaputt, dann kann ich mich da wieder hinwenden und sagen: Hey, es it kaputt gegangen.
00:05:11: Also dieser klassische Satz von einem Verkäufer, der sagt "gekauft wie gesehen. Kein Anspruch auf Gewährleistung, keine Rücknahme". Das kann man machen, wenn man Sachen privat verkauft, das kann man aber nicht...
00:05:18: Diesem Satz hab ich noch nie gehört. Hast du das schonmal gehört, Jonas?
00:05:22: Absolut nicht.
00:05:23: Dann hast du noch nie ein Auto gekauft, wo es dann heißt "gekauft wie gesehen und keine Rücknahme". Und wenn man dann jetzt zwei Wochen später kommt und sagt, der Motor ist explodiert, dann könnte man beim Händler sagen, das ist jetzt ein Fall von Gewährleistung. Das ist wohl relativ klar, dass bereits beim Kauf da irgendwo ein Mangel angelegt war im Motor. Wenn man es allerdings privat verkauft hat, dann ist man da raus. Dann kann man sagen: Ne, also davon hab ich nichts gewusst. Natürlich darf man auch nicht den Mangel kennen und verschweigen. Aber wenn man davon nichts gewusst hat und nach zwei Monaten geht sdas jetzt einfach kaputt, weil es halt einfach mal so ist, dann ist man als Privatverkäufer da raus.
00:05:54: Man hat als gewerblicher Verkäufer natürlich viel mehr Pflichten, die ich als Privatverkäufer, würde ich jetzt mal behaupten, ja gar nicht haben will. Wie sorge ich dafür, dass ich nicht aus Versehen ein gewerblicher Verkäufer werde?
00:06:07: Dass man eben gar nicht erst in diese Situation hineinkommt, dass man eben als Händler angesehen wird, gibts ein paar Sachen, die man eben beachten soll. Als Händler kann man gelten, wenn man eben viele Sachen verkauft innerhalb eines kürzeren Zeitraums.
00:06:20: Heißt? Wie viel in welchem Zeitraum?
00:06:23: Ja das...
00:06:24: Kann man nicht sagen.
00:06:24: Ist sehr sehr sehr dehnbar. Wenn ich jetzt natürlich tausendmal eine CD in einem Monat verkaufe, dann bin ich gewerblicher Händler, dann reicht das allein schon aufgrund der Masse. Wenn ich jetzt zum Beispiel meine Garage ausmiste, dann hab ich da vielleicht noch einen alten Satz Reifen, den ich einstelle. Dann habe ich da vielleicht noch irgendwie einen Wagenheber. Das sind unterschiedliche Waren und es us auch immer nur ein Produkt von einem. Wenn ich jetzt natürlich in meinem Keller hier hundert Reifen liegen habe und die nach und nach alle jetzt bei Ebay Kleinanzeige einstelle, dann ist der Verdacht schon näher, dass es hier auch gewerblich ist. Aber wer hat so viel davon zu Hause rumliegen?
00:06:58: Was ist jetzt, wenn ich was verkauft hab und ich muss das liefern und es geht auf dem Lieferweg kaputt. Du hast schöne Biergläser noch gehabt von deinen Großeltern, die du nicht mehr brauchst und möchtest die noch zu Geld mache. Verschickst die dann an jemanden, der vielleicht Biergläser sammelt und die gehen unterwegs kaputt. Musst du dann dafür aufkommen für den Schaden? Oder wie ist das geregelt?
00:07:20: Das ist auch ein wichtiger Unterschied zwischen dem Privatverkauf und dem Verkauf als Händler. Als Privatverkäufer, wenn man die Sache der Post übergeben hat, eingepackt hat, dann ist man in der Regel aus der Sache raus. Wenn die jetzt irgendwie unterwegs kaputt geht, dann ist das das Problem des Käufers. Das kann man als Händler nicht machen. Da muss man wirklich dafür Sorge tragen, dass die Ware auch unbeschädigt beim Käufer ankommt. Selbst wenn unterwegs das jetzt mutwillig durch irgendwelche Leute zerstört wird auf dem Versandweg, dann hafte ich als Händler immer noch dafür. Jetzt die Frage, ob man dann lieber zum Abholen macht oder die Sache verschicken soll, das ist dann auch wieder eine Frage des Preises bzw. des eigenen Aufwands, den man betreiben will. Haftungsmäßig ist man als Privatperson raus, aber man muss die Sache natürlich auch ordnungsgemäß verpacken.
00:08:07: Die ganzen Infos gib‘ts natürlich auch auf der Webseite der E-Commerce-Verbindungsstelle. Die machen wir natürlich in die Show Notes. Und da hab ich gelesen, dass man. also ich komm jetzt zum Thema Produktbeschreibungen. Wie beschreibe ich das Produkt? Und da gebt ihr den Tipp, dass man einen Satz hinzufügen sollte, um, auf juristisch heißt das "die Mängelhaftung auszuschließen" oder so. Echt jetzt? Wusste ich nicht. Macht das irgendjemand?
00:08:31: Das machen ganz schön viele Leute. Meistens sind die Formulierungen so ein bisschen nicht ganz korrekt. Aber drunter schreiben natürlich alle, dass sie keine Gewährleistung übernehmen wollen oder dass sie für Mängel an der Sache nicht einstehen wollen.
00:08:40: Könnt ihr einfach copy & paste von unserem Artikel nehmen, oder?
00:08:47: Und geht auch nur als Privatverkäufer hast du gesagt, ne?
00:08:49: Genau. Also zumindest ist es dann rechtlich wirksam. Darunterschreiben kanns jeder, aber... Deswegen versucht man ja vielleicht im Nachhinein zu drehen und sagen, das hat der zwar daruntergeschrieben, aber aufgrund der Menge, die die Person verkauft hat, ist das keine Privatperson, sondern ein Händler gewesen. Deswegen gilt dieser Satz nicht.
00:09:05: Und kannst du nochmal erklären: Warum ist es gut, wenn ich das darunterschreibe?
00:09:08: Weil der gesetzliche Grundfall eben sagt, dass es diese Gewährleistung immer gibt, muss ich aktiv was tun. Ich muss dem Vertragspartner sagen, dass das, was im Vertrag steht, bei unserem Vertrag nicht gilt.
00:09:17: Heißt, wenn ich es vergesse, muss ich, wenn das Produkt einen Schaden hat, dafür aufkommen?
00:09:22: Genau.
00:09:23: Nochmal um auf Ninas Frage zurückzukommen: die Produktbeschreibung. Wie ist das jetzt, wenn ich ein Angebot finde, ich such mir ein neues Handy und ich hab jetzt keine Lust, mir ein neues für 1.000 Euro zu kaufen, sondern ich möchte was Günstiges, was Gutes. Und der Verkäufer schreibt da jetzt rein, das ist wie neu, das ist perfekt. Und dann kommts an und es hat eine kostenlose Spiderman-App mit dabei. Also dein Display ist zerkratzt. Die Kanten sind abgekratzt, weil es schon fünfmal auf den Boden gefallen ist. Was hab ich dafür Rechte?
00:09:51: Dann hat man natürlich wieder Rechte. Also in dem Fall, wo das Produkt jetzt einfach falsch beschrieben wurde bzw. wo auch offensichtlich die Unwahrheit gesagt wurde, da kann man natürlich dann vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag auch anfechten wegen Täuschung und den Vertrag rückabwickeln. Selbst wenn der Satz drinsteht, dass man für Schäden keine Gewährleistung übernehmen will. Weil dann ist es jetzt ja hier was, das tatsächlich objektiv bekannt ist und wo einfach die Unwahrheit gesagt wurde. Das darf man natürlich nicht. Wo ich gemeint habe mit dem Ausschluss der Gewährleistung, das gilt nur für Sachen, die man nicht weiß, die versteckt sind, die sich auch noch gar nicht gezeigt haben. Wenn ich von vorne herein weiß, dass das, was ich verkaufe, Schrott ist, dann darf ich auch nicht sagen: Funktioniert einwandfrei.
00:10:30: Sollte ich dann am besten immer einen Screenshot von der Anzeige machen? Weil die kann ja dann entfernt werden und die kann ich dann ja gar nicht mehr zeigen im Nachhinein, dass das als neu beworben wurde das Handy, obwohl ich Schrott bekommen hab. Oder wie mach ich das?
00:10:42: Es kommt ja immer auf die Situation an. Wenn die Ware jetzt nicht so ist, wie das beschrieben wurde, wie ich das auch hätte erwarten dürfen, wenn da steht neuwertig oder so, und es ist einfach nicht neuwertig, dann kann ich die zurückgeben. Das heißt der erste Schritt ist, ich wende mich an den Verkäufer und sag: Du hast jetzt hier so ein bisschen geflunkert...
00:10:56: Das wollte ich auch noch fragen. Also nicht an die Plattform wenden, sondern wirklich an den Verkäufer.
00:11:02: Der, der mir die Sache geschickt hat, der das Angebot eingestellt hat, an den wende ich mich und das ist erstmal der erste Schritt. Und sag hier: Wie soll ich‘s zurückschicken? Gib dir eine Frist von 5 Tagen und der zweite dann, wenn da nichts zurückkommt und wenn mein Zahlungsmittel das erlaubt...
00:11:17: Da muss ich kur einhaken. Um sich einfach auch selbst abzusichern, am besten wahrscheinlich keine Sofortüberweisung. Weil die kannst du ja nicht zurückbuchen lassen, sobald sie beim Empfänger auf dem Konto angekommen ist. Dann wahrscheinlich am besten Paypal und Kreditkarte. Oder was würdest du empfehlen?
00:11:31: Das ist jetzt wieder so eine Frage. Bin ich jetzt der Verkäufer. Dann muss ich natürlich schauen: Wie sichere ich mich vor unseriösen Käufern ab? Das kann ja auch sein, dass wenn ich jetzt solche Sachen wie Paypal oder Kreditkarte anbiete oder am Ende noch Nachnahme: Dass ich die Ware rausschicke und bekomm nie das Geld. Als Käufer natürlich schaue ich auf solche Sachen wie ich möchte ein möglichst sicheres Zahlungsmittel haben. Oder aber, um ganz sicher zu gehen, es ist ein Privatverkauf zwischen zwei Privatpersonen. Ich gehe mal davon aus, die meisten werden sich da auch nicht übern Tisch ziehen lassen wollen. Dann wäre jetzt auch die Möglichkeit zur Abholung. Also ich gehe da vorbei, schaue mir die Sache an, schaue, was das für ein Typ ist und dann sehe ich ja auch, was ich gleich mitnehme und dann wird das eine klassische Bargeldtransaktion Geld gegen Ware und dann ist eigentlich auch gut.
00:12:14: So hab ich das am Wochenende gemacht. Wir haben nämlich Stühle... ne einen Tisch haben wir verkauft. Da kam auch die Dame vorbei, hat sich’s angeschaut, wollte nochmal kurz erklärt haben, wie man das nochmal zusammenbaut, weil wir für den Transport die Beine abgemacht haben. Wo wir dann Tisch gegen Bares ausgetauscht haben.
00:12:34: Und das hat auch alles funktioniert?
00:12:35: Alles problemlos funktioniert!
00:12:37: Und Jonas, hast du das Geld, du hast es eben bar bekommen, hast du es komplett behalten denke ich? Wie läuft das, manchmal gibt's auch eine Gebühr an die Plattform. Muss ich davon ausgehen? Und wie viel muss ich da abtreten?
00:12:48: Also da es Bargeldtransfer war, hat die Plattform davon natürlich nichts mitbekommen. Also wir haben halt jetzt das Angebot runtergenommen von der Seite. Wie das jetzt woanders ist. Da weiß Patrick wahrscheinlich mehr als ich.
00:13:00: Es gibt unterschiedliche Arten von Plattformen. Das was du ja da hattest ist ja das französische Ebay Kleinanzeigen gewesen. Das ist ja nichts anderes als das schwarze Brett im Supermarkt, da hänge ich...
00:13:09: Leboncoin heißt das.
00:13:11: Leboncoin genau. Da hänge ich einfach mein Angebot hin. Drunter ist dann noch die Telefonnummer, wenn Interesse besteht, dann melden sie sich. Also das kostet in der Regel nichts. Es gibt aber auch Plattformen, die mehr Service bieten. Die vielleicht auch den Zahlungsverkehr abwickeln für einen. Es gibt auch Plattformen, wo man einfach die Ware hinschickt, die bewerten das Ganze, sagen, das ist soundso viel wert, wir würden das zu dem und dem Preis verkaufen.
00:13:34: Das kennt man ja bei so Bücher- / DVD-Verkäufen. Ich nenn den Titel oder gebe die ISBN-Nummer ein und dann bekomme ich einen Vorschlag, wie viel das Wert ist. Da übernehmen die also einen Einschätz-Service für mich.
00:13:49: Entweder das oder sie sagen gleich, du kannst es an uns also an die Plattform verkaufen und wir machen damit dann was wir wollen. Also so ein Großhandels-Ankäufer, wo man sagen kann. Ich hab dieses Buch. Und die sagen dann "gebe ich dir 20 Cent für" und dann tust du deine ganze Bibliothek abscannen und am Schluss kommen dann 25 Euro raus und dann sagt du entweder, das ist OK oder auch nicht. Da ist ja der Unterschied, ich habe eigentlich far keien Arbeit damit. Ich verkaufe das dann direkt an die Plattform oder die Plattform übernimmt diesen ganzen Kontakt mit dem Käufer und auch die Zahlungsabwicklung. Und das kostet dann natürlich entsprechend mehr, je mehr Service von der Plattform erbracht wird. Bei diesen Leboncoin oder Ebay Kleinanzeigen, wo ich einfach nur meine Anzeige reinstelle und dann selber ja auch die ganze Arbeit mach: Ich muss das Produkt beschreiben, ich muss schauen, dass ich da jetzt unter den ganzen Leuten, die sich bei mir melden, einen vertrauenswürdigen Käufer finde. Ich hab den ganzen Ärger dann im Zweifel. Also auch diese ganzen unschönen Erlebnisse, die man dann hat, die hat man natürlich eher, wenn man diesen ganzen Verkaufsprozess selber gestaltet. Dafür bleibt dann am Schluss natürlich auch mehr von dem Gewinn. Im Zweifel natürlich auch alles. Also da kriegt die Plattform dann auch nichts.
00:14:53: Genau da bei Momox und Co. da bekomme ich logischerweise nicht besonders viel pro Buch, weil die das natürlich weiterverkaufen und auch daran gewinnen möchten.
00:15:04: Wie ist das mit Bildrechten? Wenn ich jetzt sage, OK, ich habe keine Lust, selber Bilder zu machen, kann ich mir dann einfach Bilder aus dem Netz ziehen oder gibts da Probleme mit dem Urheberrecht?
00:15:17: Die kurze Antwort ist nein. Das sollte man, wenn man sich nicht auskennt, tunlichst vermeiden. Einfach nur selber ein Foto von dem Produkt machen, das man selber verkaufen will. Einfach mit dem Handy schnell fotografieren. Vielleicht auch noch ein bisschen schön in Szene setzen, damit es nicht ganz so billig aussieht. Aber keinesfalls irgendwelche fremden Fotos nehmen und noch weniger Fotos aus dem Internet, wo man nicht weiß, wo die herkommen und wer da Bildrechte hat.
00:15:38: Ich muss sagen, dass meine Privatverkäufe auch immer ziemlich gut gelaufen sind. Ich hab zum Beispiel mal eine Sporttasche weiterverkauft oder einen Rucksack. Das hat die Person dann auch jeweils abgeholt und hat mir das Geld bar gegeben. Ich hätte jetzt aber schon Bedenken, wenn jetzt der Andere einfach nicht zahlt. Wenn ich das zum Beispiel verschicke, online verschicke, und dann bekomme ich aber das Geld nicht. Kann ich mich da absichern?
00:16:05: Da kann man sich ganz einfach absichern, indem man, gerade bei solchen privaten Onlineverkäufen, nur gegen Vorkasse Sachen verkauft.
00:16:13: Und gibt es da eine Möglichkeit, dass ich mich eben gegen nervige Nachrichten schützen kann. Manchmal bekomme ich dann ja auch Nachrichten, die gar nichts damit zu tun haben mit dem Produkt. Den Fall hatte ich leider auch schon. Die auch nicht sehr angenehm dann sind. Im schlimmsten Fall kann das ja sogar in Betrug umschwappen, dass ich da wirklich mit einem Betrüger zu tun hab. Kann ich mich da schützen?
00:16:39: Grundsätzlich gilt auch da, man sollte nicht so viele persönliche Daten von sich preisgeben. Also die eigene Adresse angeben und die eigene Telefonnummer auch nicht. Dann sollte man sich auch so eine Spam-Wegwerf-Mailadresse besorgen, die man dann angibt und nur dann, wenn sich das konkretisiert hat und man das Gefühl hat, man hat jetzt hier einen ernsthaft interessierten Interessenten, der das Ding auch kaufen will oder abholen will. Dann erst weitere persönliche Daten rausrücken. Nicht von vorne herein in der Anzeige, weil dann sieht das natürlich jeder und dann steigt natürlich auch die Gefahr, dass man unschöne Bekanntschaften macht.
00:17:13: Jetzt haben wir relativ viele Infos gehabt. Kannst du so in einer Minute nochmal die wichtigsten Punkte runtersagen? So ne Checkliste?
00:17:20: Ne Minute? 20 Sekunden!
00:17:22: Oder 20 Sekunden. Was sind so für dich die wichtigsten Punkte, wenn man das so nochmal zusammengefasst aufarbeiten möchte?
00:17:30: Erstmal schauen, was man hat. Will man das überhaupt online verkaufen? Ost es dafür geeignet? Dann sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform vertraut machen. Darf ich die Sache da verkaufen? Wie funktioniert das da mit der Abwicklung? Mit der Zahlung? Und dann, wenn ich das eingestellt habe, darauf achten, dass ich die Ware wahrheitsgemäß beschreibe, paar schöne Fotos mache, aber keine fremden Fotos verwende. Auch keine fremden Beschreibungen vom Hersteller zum Beispiel, sondern, dass ich das selber formuliere. Und nicht so viele persönliche Daten herausgeben am Anfang und wenn ich dann einen Käufer gefunden habe, dass ich dann auch nicht vom vorgegebenen Prozedere abweiche. Wenn ich Vorkasse vereinbart habe und der Käufer hat gesagt, er möchte die Ware haben, dann sich nicht irgendwie darauf einlassen: Ich schicke einen Bekannten vorbei, der holt sich die Sache dann ab und gibt das Geld in bar oder solche Sachen. Dass man sich dann an die vorgegebene Abwicklung hält, die dann auch von der Plattform meistens vorgegeben wird. Die Plattform selber ist natürlich die erste, der bekannt ist, wenn es irgendwelche Betrugsmaschen gibt und durch die AGBs und den Verlauf, den die vorgeben, versucht die Platform natürlich auch solche Sachen zu verhindern. Betrugsfälle passieren eben dann, wenn man sich nicht an die Vorgaben der Plattform hält, sondern nebendran irgendwie das Ganze abwickelt...
00:18:47: Doch eine Minute.
00:18:49: Ja, ich merks.
00:18:53: ... sollte es auch relativ klappen. Und vielleicht nicht ganz so hochwertige Sachen. Dass wenn es dann doch mal schiefgeht, dass sich der Verlust im Rahmen hält. Sollte ja auch noch Spaß machen
00:19:00: Das ist doch ein super Stichwort. Das war jetzt auch eine super Zusammenfassung. Wir wollen jetzt auch nicht, dass das so klingt, als wäre das alles super kompliziert. Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist es natürlich eine tolle Sache, privat weiterzuverkaufen oder ich denke mir auch immer wieder, dass ich mal schauen sollte, ob es das auch gebraucht gibt, was ich mir neu anschaffen möchte. Es hat einfach so viele Vorteile. Man spart sich Geld und es landet dann nicht auf dem Müll.
00:19:25: Vielleicht lernt man dann auch nette Leute kennen, die sich die Sachen abholen.
00:19:28: Ja, wer weiß!
00:19:31: Wir haben den Tisch gekauft, die Dame hat sich sehr darüber gefreut.
00:19:43: Und du hattest ein nettes Erlebnis.
00:19:45: Ja.
00:19:48: Patrick, was ist das nächste, was du online stellst?
00:19:51: Ich? Online? Ich hab einen Fahrrad-Anhänger, den ich loswerden will. Aber da bin ich mir noch nicht sicher, ob ich den online einstellen will, weil da der ist relativ groß.
00:20:06: Oder zum Selbstabholen.
00:20:07: Oder zum Selbstabholen. Das Problem ist, das ist typengerecht für ein gewisses Fahrzeug. Das heißt, man müsste jemanden finden, der tatsächlich auch dieses Fahrzeug hat und auch so einen Fahrrad-Anhänger haben will. Insofern weiß ich noch nicht so genau, was ich damit mache.
00:20:23: Wenn du jemanden kennst, der alle möglichen Dinge online verkauft, dann schick derjenigen Person doch diese Folge.
00:20:31: Ja, vielen Dank, Patrick, für deine Zeit. War ein sehr interessantes Gespräch. Ich habe echt viel mitgenommen. Und wir freuen uns, wenn du dich nächstes Mal wieder dazu entscheidest, bei uns reinzuhören. Und bis zum nächsten Mal.
00:20:42: Mach's gut!