Hilfe, mein Toaster brennt!

Hilfe, mein Toaster brennt!

Der europäische Verbraucher-Podcast

Transkript

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00:00:00: Willkommen zu einer neuen Folge von „Hilfe, mein Toaster brennt!“. Bei uns hier, im Europäischen Verbraucherzentrum, da schniefen und hüsteln und schnupfen alle so ein bisschen rum. Ich erspare Euch jetzt den Corona-Kommentar. Ihr wisst schon, was ich meine. Also die Herbsterkältung geht total bei uns rum. Passend dazu haben wir uns gedacht, wir machen mal was zum Thema Gesundheit. Genauer gesagt: Gesundheit auf Reisen. Was ist denn, wenn ich im Urlaub am Strand in einen Seeigel trete? Kann ich in einem anderen Land dann einfach zum Arzt gehen? Muss ich da was zahlen? Ich hoffe natürlich, dass Dir das nicht passiert. Falls es doch mal vorkommt, dann bekommst Du heute Tipps, wie Du da eigentlich so vorgehen kannst.

00:00:44: Intro-Musik

00:00:56: Heute musst Du übrigens mit mir vorliebnehmen. Der Jonas, der ist leider nicht da. Der organisiert seinen Umzug und hat einige Tage frei. Sei ihm absolut gegönnt. Beim nächsten Mal ist er dann auch versprochen wieder dabei. Aber ich habe mir schon Verstärkung geholt. Und zwar ist heute André hier. Hallo, André.

00:01:15: Hallo, Nina.

00:01:17: Du bist hier Jurist bei uns im EVZ (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland). Und wie geht es Dir so gesundheitlich?

00:01:22: Ja, mich hat es zum Glück noch nicht erwischt. Ich trinke jeden Abend einen heißen Cistustee. Der hält hoffentlich gesund.

00:01:29: Ah, das hilft, okay? Das sollte ich auch mal probieren. Gleich mal die erste Frage an Dich, André. Ich habe es schon andeuten lassen. Sagen wir mal, ich bin um Urlaub. Ich bin in Spanien, in Griechenland vielleicht am Strand und trete dann in so einen doofen Seeigel. Was gilt denn da jetzt im anderen Land. Kann ich da einfach zum Arzt gehen?

00:01:49: Ja, also wenn Du in Deutschland gesetzlich versichert bist, dann kannst Du Dich in Spanien jetzt genauso behandeln lassen, wie jemand, der in Spanien auch regulär versichert ist. Das läuft dann so ab: Du gehst zum Arzt, zeigst Deine europäische Krankenversicherungskarte vor und dann wirst Du dort behandelt, wie jemand, der in Spanien regulär versichert ist. Da springt dann eine aushelfende spanische Krankenversicherung ein. Über die wird alles abgewickelt und die holt sich dann das Geld von Deiner deutschen Krankenversicherung zurück. Das ist die Theorie. In der Praxis sieht es dann leider immer wieder so aus, oder häufig zumindest, dass der Arzt eben dann doch nicht Deine Krankenversicherungskarte sehen will, sondern Deine Kreditkarte, dass Du eben in Vorleistung trittst.

00:02:37: Dass ich blechen muss. Ah ja! Okay!

00:02:40: Genau. Und dann musst Du Dir eben später das Geld von Deiner eigenen Krankenversicherung zurückholen.

00:02:46: Auf dieser europäischen Krankenversicherungskarte gehen wir jetzt gleich auch noch mal ein bisschen näher ein. Ich schiebe kurz ein Beispiel rein. Ich hatte wirklich genau das. Also ich wohne, … wir sitzen hier in der Grenzregion mit dem EVZ zwischen Deutschland und Frankreich. Ich wohne in Frankreich und bin dann dort einmal zum Arzt gegangen, schön mit meiner europäischen Krankenversicherungskarte, und dachte mir: „Da kann ja nichts schiefgehen! Die zeige ich vor und alles wird gut.“ Und ganz genau so war es. Ich sollte dann zahlen und da hieß es nur so: „Na ja, das müssen Sie mit Ihrer eigenen Krankenkasse irgendwie ausmachen!“. Also zunächst noch mal zu dieser Karte. Was ist das genau, André? Und wie bekomme ich die?

00:03:21: Also auf der europäischen Krankenversicherungskarte, kurz EHIC (englisch: European Health Insurance Card), die bescheinigt, dass Du in Deutschland gesetzlich versichert bist. Du hast ja eine deutsche Krankenversicherungskarte und die europäische Krankenversicherungskarte befindet sich auf der Rückseite.

00:03:37: Können wir ja sogar den Check machen. Ich habe nämlich meine Krankenversicherungskarte mal mitgenommen. Also tatsächlich, da stehen halt vorne meine Daten drauf. Und wenn ich die jetzt umdrehe, dann ist da so ein blauer Hintergrund und es ist dieses Symbol drauf mit den Europasternen und DE, das Kürzel für Deutschland steht drauf. Und auch wirklich europäische Krankenversicherungskarte steht da direkt so dort. Hat das jeder oder habe ich die jetzt zufällig einfach hintendrauf?

00:04:04: Die sollte wirklich jeder haben, der in Deutschland gesetzlich versichert ist. Wenn irgendjemand die zufälligerweise nicht haben sollte, dann auf jeden Fall vor dem Urlaub noch mal mit der Krankenversicherung sprechen und die EHIC anfordern.

00:04:19: Und was ist, wenn ich privat versichert bin, weil Du jetzt das gesetzlich betont hast?

00:04:23: Da ist es wieder anders. Da gibt es die EHIC nicht. Da regeln die Versicherungsbedingungen, was man tun muss, wenn man sich im Ausland behandeln lassen möchte. Dann besser vor der Reise noch mal Rücksprache mit der Versicherung halten, wie mich dann am besten verhalte.

00:04:39: Und wenn wir jetzt noch mal bei diesem Fall bleiben: Ich verletze mich beim Urlaub am Strand oder beim Wandern und dann sagt mir der Arzt vor Ort: „Nein, Sie müssen zahlen“. Was mach ich dann danach? Sollte ich da bestimmte Dokumente anfordern? Was brauche ich, um danach bei meiner Krankenkasse wieder Geld zurückzubekommen?

00:04:59: Also, auf jeden Fall sollte man alle Dokumente behalten und dann möglichst schnell mit der Krankenkasse Rücksprache halten. Die Dokumente dort einreichen und die Erstattung fordern. Das ist manchmal etwas komplizierter, nämlich bei diesen Notfallbehandlungen. Dann wird Dich die Krankenversicherung fragen: „Wünschst Du eine Erstattung nach den Sätzen des Behandlungslandes oder nach deutschen Sätzen?“. Und da ist man als Verbraucher in aller Regel überfordert. Man weiß ja nicht, wo komme ich jetzt besser bei weg. Welche Krankenversicherung zahlt mehr? In dem Fall, es gibt leider keine Tabelle, wo man die Tarife vergleichen kann. Möglicherweise kann da die nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung Tipps geben. Aber wie gesagt, im Idealfall wäre es sogar so, dass man gar nicht in Vorleistung treten muss, sondern dass eine ausländische, aushelfende Krankenversicherung einspringt, die alles für Dich regeln würde. Es gibt auch die Möglichkeit alternativ, wenn man doch erst in Vorleistung treten muss, dass man dann die Erstattung nicht bei der eigenen Krankenversicherung beantragt, sondern bei einer aushelfenden. Bei der aushelfenden Krankenversicherung, aber da ist natürlich die Schwierigkeit, man weiß nicht welche Krankenkasse da einspringt und wie hoch der Erstattungssatz ist. Aber da kann möglicherweise auch wieder die nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung Tipps geben.

00:06:20: Die findet man ja unter: eu-patienten.de. Richtig?

00:06:24: Genau.

00:06:25: Und das verlinken wir Euch natürlich in den Shownotes. Was ich mich jetzt noch fragen würde, kriege ich mein ganzes Geld zurück? Kann ich davon ausgehen oder bekomme ich da sowieso immer nur einen Teil zurück?

00:06:35: Das ist schwierig. Also es hängt davon ab, wenn Du jetzt eine Erstattung nach deutschen Sätzen nehmen würdest, dann würdest Du genau das zurückbekommen, was Du auch bei einer Behandlung in Deutschland zurückbekommst. Was da die Krankenkasse übernehmen würde. In Deutschland gibt es ja auch Behandlungen, die die Krankenkasse nur teilweise übernimmt. Und genauso ist es auch bei …

00:06:54: Aber einfach mal nicht davon ausgehen, dass ich 100 Prozent zurückbekomme, sondern es könnte auch ein Teilbetrag sein von meinen Ausgaben, dass ich die nur zurückbekomme.

00:07:03: Genau! Richtig. Es kann auch sein, dass noch Verwaltungskosten abgezogen werden.

00:07:08: Macht es eigentlich einen Unterschied, ob ich privat verreise oder auf Geschäftsreise bin? Gelten da unterschiedliche Regelungen?

00:07:16: Ja, da gibt es Unterschiede. Man sollte trotzdem die EHIC mitnehmen. Aber wenn man dann krank wird, dann auf jeden Fall auch dem Arbeitgeber Bescheid geben. Der Arbeitgeber hat nämlich eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern und der muss auch die Rückreise organisieren. Und man sollte auch die Krankenversicherung informieren. Nämlich die Erstattung, die Kostenübernahme, die erfolgt zum Teil anders. Gerade bei einer sogenannten Arbeitnehmerentsendung, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ins Ausland schickt. Da werden dann zum Teil auch spezielle Formulare benötigt und zum Teil muss der Arbeitgeber die Behandlungskosten vorstecken. Das hängt dann vom jeweiligen Fall ab. Also merken: den Arbeitgeber informieren und die Krankenversicherung.

00:08:01: Eine Unterscheidung müssen wir noch machen. Wir haben jetzt die Beispiele oder das Beispiel, das wir hatten, zum Beispiel eben der Seeigel. Das ist ja ein Notfall. Da muss ich auf jeden Fall notfallmäßig sofort behandelt werden. Demgegenüber stehen ja geplante Behandlungen. Also ich könnte ja sagen, zum Beispiel ich finde, es gibt in einem anderen EU-Land, im Nachbarland ein besseres Angebot. Deswegen möchte ich meine geplante Zahnbehandlung, wo ich schon weiß seit ein paar Monaten, dass ich die machen muss. Die möchte ich lieber in einem anderen Land machen. Übernimmt das meine Krankenkasse? Läuft das auch so grenzüberschreitend? Wie ist es da?

00:08:37: Das ist komplizierter bei den geplanten Behandlungen. Die Frage ist da immer, wie Du auch gesagt hast, werden die Kosten übernommen? Und die zweite Frage auch: Muss die Behandlung vorher genehmigt werden? Bei einfachen ambulanten Behandlungen, für die man auch in Deutschland keine Genehmigung braucht, ist das einfach. Da kann man sich, kannst Du Dich auch ins Ausland begeben und Dich behandeln lassen. Da musst Du die Kosten dann aber vorstrecken und die Erstattung dann später bei Deiner Krankenversicherung fordern und bekommst dann das zurück, was die Krankenversicherung auch in Deutschland übernehmen würde. Schwierig wird es dann bei Behandlungen, für die Du auch in Deutschland eine Genehmigung benötigen würdest, zum Beispiel bei einem Krankenhausbesuch oder bei einer Zahnbehandlung. Da benötigst Du erst mal die Genehmigung von Deiner Krankenkasse. Du musst die Genehmigung beantragen. Da gibt es ein Formular. Das ist das Formular S2. Wenn Du die Genehmigung bekommen hast, dann kannst Du Dich im Ausland behandeln lassen. Bei Zahnbehandlungen ist es noch mal etwas komplizierter.

00:09:34: Habe ich ja genau das komplizierteste Beispiel gewählt?

00:09:34: Ja, da benötigst Du einen Heil- und Kostenplan. Den würdest Du nämlich auch in Deutschland benötigen müssen, wenn es um Zahnersatz geht. Der ausländische Arzt, der müsste diesen Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache anfertigen und den reichst Du dann bei Deiner Krankenkasse ein und die prüft das. Und es ist ja auch nicht immer klar, ist das ein seriöses Angebot. In Deutschland, da gibt es eine Initiative für ärztliche Zweitmeinungen. An die kannst Du Dich wenden und dann erst mal eine Zweitmeinung einholen.

00:10:06: Werden wir natürlich auch verlinken. Diese Infos sind vielleicht besonders interessant für Dich oder könnten interessant für Dich sein, wenn Du in einer Grenzregion wohnst, wo vielleicht das nächste Krankenhaus im anderen Land sogar näher ist oder Du einfach weißt, dass es dort interessantere Angebote gibt, die Du gerne wahrnehmen würdest. Wir denken natürlich auch, dass es auch Nachschautermine gibt, nach den allermeisten Operationen und Eingriffen. Und da sollte man sich natürlich auch überlegen, ob man da überhaupt die Möglichkeit hat wieder in das Krankenhaus zu fahren und ob es nicht vielleicht doch einfacher ist unterm Strich, das im eigenen Land zu machen. Das muss man einfach für sich durchspielen. Und wie Du sagst, bei der Krankenkasse nachfragen ist immer gut. André, jetzt sagen wir mal, ich hatte vor meiner Reise schon so ein bisschen den Eindruck, dass ich krank werden könnte und habe mir vielleicht sogar noch ein Rezept von meinem Arzt mitgenommen für ein Medikament. Kann ich das jetzt einfach so auch in meinem Urlaubsland, in einem anderen EU-Land, einlösen oder geht das gar nicht?

00:11:04: Das geht. Das ist allerdings komplizierter. Da musst Du, wenn Du das Rezept einlöst, erst mal alles selber bezahlen und dann später die Erstattung von Deiner Krankenversicherung fordern. Es gibt natürlich auch den umgekehrten Fall. Du wirst dann im Urlaub krank, Du gehst zum Arzt, bekommst ein Rezept, löst das aber nicht gleich ein, sondern Du löst es in Deutschland ein bei einer Apotheke. Da musst Du auch erst mal alles selber bezahlen und die Erstattung von der Krankenversicherung fordern. Hinzu kommt dann häufig noch das Problem, das Sprachproblem, dass der Apotheker vielleicht nicht versteht, was auf dem Rezept draufsteht. Und ein weiterer Punkt: Die Medikamente, die es in den unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten gibt, das sind nicht immer die gleichen. Also wenn Du dann in einer deutschen Apotheke bist, die haben vielleicht nicht das Medikament, das Dir verschrieben worden ist.

00:11:55: Also vielleicht doch eine Reiseapotheke mitnehmen von vornherein?

00:11:58: Ja, das oder wenn Du da ein Rezept bekommen hast, dass Du das auch gleich in einer Apotheke im Behandlungsland einlöst.

00:12:06: Noch eine wichtige Frage: Reicht denn die Krankenversicherung, die ich so ganz normal habe, reicht die eigentlich aus oder sollte ich, wenn ich viel in anderen Ländern bin, da noch zusätzlich was abschließen?

00:12:19: Wie Du gesagt hast, Du solltest auf jeden Fall die EHIC dabei haben, die europäische Krankenversicherungskarte. Dann solltest Du noch über eine Reisekrankenversicherung nachdenken. Es ist ja so, wenn Du im Ausland bei einem Notfall behandelt wirst, wirst Du genauso behandelt wie ein Patient, der dort regulär versichert ist. Beispielsweise in Italien, wie ein Patient, der in Italien versichert ist. Das ist häufig, in bestimmten Ländern wird weniger übernommen. Und den Differenzbetrag, den wird die Reisekrankenversicherung dann übernehmen. Und auch ein wichtiger Punkt, wenn es um den Rücktransport geht. Wenn Du nicht in der Lage bist allein zurückzureisen. Das wäre auch ein Fall.

00:12:57: Das sollte man in den Bedingungen nachlesen. Richtig? Bevor man so eine Versicherung zusätzlich abschließt. Diesen Punkt und worauf muss ich da genau achten? Was sollte da stehen?

00:13:06: Eben, dass die Reisekrankenversicherung diese Kosten übernimmt, wenn Du es wünschst. In anderen Fällen ist es so, dass die Reisekrankenversicherung die Rücktransportkosten nur dann bezahlt, wenn sie es selber für vertretbar hält.

00:13:19: Und da ist natürlich viel Auslegespielraum denke ich mal.

00:13:23: Ja, genau. Deshalb auf jeden Fall vergleichen und sich die Konditionen gut durchlesen.

00:13:29: Hintergrund ist ja der, dass wenn ich im Urlaub mich verletzen sollte, sagen wir mal, dann möchte ich das vielleicht lieber zu Hause auskurieren und mich erholen und nicht in dem anderen Land bleiben müssen. Man muss ja dann auch irgendwo unterkommen. Da können ja auch noch einige zusätzliche Kosten auf einen zukommen.

00:13:45: Genau. Darum geht es.

00:13:47: Ein Punkt ist noch sehr speziell. Da geht es darum, wenn ich zum Beispiel in den Bergen unterwegs bin, Skifahrer bin, Wanderer bin. Was da sehr teuer werden kann, ist, wenn ich da stürzen sollte, mir was Schlimmes passieren sollte und der Hubschrauber kommen muss. Kann ich das irgendwie vermeiden, dass ich da total viel zahlen muss. Das geht ja in, also das sind ja, das können ja Zehntausende von Euro sein.

00:14:09: Das ist richtig. Also so ein Hubschrauberflug, der ist richtig teuer. Das sind so 50 Euro pro Flugminute. Wie Du gesagt hast, da können schon mal so 10.000 Euro zusammenkommen und das übernimmt die Krankenkasse nicht immer. Da wird unterschieden, ob das ein Rettungseinsatz war oder ein Bergungseinsatz. Also so ein Rettungseinsatz, ein Hubschraubereinsatz wäre, wenn jemand einen Unfall auf der Autobahn hat und der Hubschrauber kommt. Das wird in der Regel übernommen. Allerdings wenn man in den Bergen verunglückt an einer sehr abgelegenen Stelle, wo auch kein Krankenwagen hinkommt, dann ist das häufig ein Bergungseinsatz und das übernehmen die meisten Krankenkassen nicht. Da sollte man vorher über eine Unfallversicherung nachdenken. Aber auch wichtig, vorher die Konditionen durchlesen, ob die das im Zweifel dann, wenn’s dann darauf ankommt, auch übernimmt.

00:14:57: André, hast Du noch einen Gesundheits-Tipp, den Du jetzt noch nicht losgeworden bist?

00:15:01: Man sollte sich vor Antritt der Reise erkundigen, wo am Urlaubsort eine Arztpraxis ist, die dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen ist. Nämlich gerade in besonders bekannten und renommierten Urlaubsorten da gibt es sehr viele Privatpraxen. Wenn man bei einem Unfall dort hingeht, dann kann es mit der Kostenübernahme doch schwieriger sein. Das läuft meistens nur bei Praxen und Krankenhäusern, die auch dem öffentlichen Gesundheitsbereich angeschlossen sind.

00:15:33: Wir hoffen natürlich, dass Dir auf Deiner nächsten Reise nichts passiert. Aber falls doch, dann haben wir Dir hoffentlich ein paar gute Tipps geben können. Wenn Du jemanden kennst, der auch so ein bisschen rum schnieft und schnupft, dann empfiehl demjenigen doch Andre's Tee. Wie heißt der noch mal?

00:15:49: Ein Cistustee.

00:15:50: Cistustee. Oder empfiehl derjenigen Person doch diese Podcastfolge. Fragen, Kritik, Anregungen, Feedback wie immer sehr gerne an podcast@evz.de. Wir freuen uns auf Dich beim nächsten Mal und ja, bleib gesund vor allem. Und Du auch, André.

00:16:07: Danke gleichfalls.

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"Hilfe, mein Toaster brennt!" ist ein Podcast des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

von und mit Nina Zeindlmeier

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